Glas

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Glasbruchversicherung, wie sie von der Gilde angeboten wird, und die Antwort auf einige Fragen, die von zentraler Bedeutung sind. Für weitere Informationen bitte die einschlägigen Bedingungen lesen, in diesem Fall die AGlB 2008 (auf der Downloadseite). Die Bedingungen sind leicht zu verstehen und in sich auch logisch und fair. Für Fragen wenden Sie sich jederzeit an die Gilde, denn die hat Erfahrung damit.

Was ist Glasbruch?

Glasbruch ist wörtlich zu verstehen und bedeutet, dass das versicherte Glas tatsächlich einen Bruch aufweist. Bruch ist also Zerbrechen von Glas. Der Glasbruch geht durch das Glas durch; selbst, wenn es nur einen Sprung hat, ist das ein Glasbruch. Demgemäß ist das Blindwerden von Doppelscheiben aufgrund Alters oder Zerkratzen oder sonstiges Abstumpfen oder Abtragen kein Glasbruch, ebenso der Muschelbruch an einer Kante.

Warum sollte man Glas versichern?

Die Glasversicherung rangiert in der Bedeutung nach der Hausratversicherung. Während die Vernichtung des Hausrates beispielsweise durch Feuer existenzvernichtend sein kann, ist der Verlust einer Glasscheibe oder auch aller Glasscheiben (beispielsweise durch ambitionierte Vandalen) noch tragbar. Aber der grundsätzliche Sinn der Versicherung ist, dass der Schaden, der statistisch zu erwarten ist, auf viele Schultern und viele Jahre verteilt wird.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Die Scheibe an sich, also das zerbrochene Glas und der Einbau desselben. Auch wird die Entsorgung bezahlt. Sie stehen hinterher so, wie Sie stehen würden, wenn das Schadensereignis nicht gewesen wäre. 

Der ideelle Schaden („Ich hatte diese Scheibe so lieb! Schluchz!) ist allerdings nicht ersetzbar.

Diese Anmerkungen zur Glasversicherung sind zu verstehen als eine Art Einführung und Überblick und Antwort auf häufig sich ergebende Fragen. Für weitere Einzelheiten und das vollständige Bild sei auf die Bedingungen (‚Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen‘) verwiesen, die im Downloadbereich verfügbar sind.